Die Goldagentur

Lieferbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle Anträge auf Mitgliedschaft oder Dienstleistungen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für eine reibungslose Zusammenarbeit einzuhalten sind. Falls Sie Ihren Vertrag nicht zur Hand haben, finden Sie diese Bedingungen unten aufgeführt.

  1. Verpflichtung des Dienstleisters gegenüber dem Kunden
    Das Arbeitgebersekretariat „CENTRE DES INDEPENDANTS” verpflichtet sich, im Namen des Mitglieds alle Verwaltungsformalitäten zu erledigen, die ihm durch gesetzliche oder behördliche Bestimmungen im Sozialbereich auferlegt sind. Insbesondere im Rahmen seines Verwaltungsprogramms erstellt es alle Abrechnungen und Erklärungen, erledigt alle Formalitäten und vertritt das Mitglied in allen seinen Beziehungen zu Sozial-, Steuer- oder anderen Behörden.
  1. Verantwortung des Dienstleisters
    Das Arbeitgebersekretariat „CENTRE DES INDEPENDANTS” verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Interessen seiner Mitglieder einzuhalten. Daher kann das Arbeitgebergutachten „CENTRE DES INDEPENDANTS” weder für die Richtigkeit der ihm vom Mitglied zur Verfügung gestellten Informationen noch für die verspätete Übermittlung der für die Erfüllung seines Auftrags erforderlichen Unterlagen haftbar gemacht werden. Um Streitigkeiten zu vermeiden, wird das Mitglied gebeten, die ihm ausgehändigten Formulare zu verwenden und diese rechtzeitig an das Arbeitgebersekretariat „CENTRE DES INDEPENDANTS” weiterzuleiten. Wenn die Zahlung der an die verschiedenen Einrichtungen fälligen Beiträge durch das Mitglied erfolgt, kann das Arbeitgebersekretariat „CENTRE DES INDEPENDANTS” in keinem Fall für die Folgen einer möglichen Verhängung von Sanktionen wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Fristen haftbar gemacht werden.
  1. Mitgliedschaftsdauer, Aussetzung oder Beendigung der Zusammenarbeit
    Die Dauer der Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband „CENTRE DES INDEPENDANTS” beträgt ein Jahr. Die Verlängerung erfolgt automatisch und stillschweigend zum Ablaufdatum. Die Mitgliedschaft wird von Rechts wegen ausgesetzt, wenn das Mitglied keine Mitarbeiter mehr beschäftigt, und tritt wieder in Kraft, wenn wieder Mitarbeiter eingestellt werden. Der Austritt des Mitglieds ist nur zulässig, wenn er mindestens sechs Monate vor Ablauf der jährlichen Mitgliedschaft per Einschreiben mitgeteilt wird. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird eine Entschädigung für die verbleibende Laufzeit festgelegt, die auf der Grundlage des Durchschnitts der bisherigen Beiträge mit einer Mindestdauer von sechs Monaten berechnet wird.
  1. Abrechnung und Indexierung
    Die Gebühr, die an das Arbeitgebersekretariat „CENTRE DES INDEPENDANTS“ für die Erfüllung der sozialen Verpflichtungen des Mitglieds zu entrichten ist, wird entweder als Prozentsatz auf der Grundlage der Vergütungen oder pauschal entsprechend der Anzahl der Arbeitnehmer berechnet. Für Arbeitgeber mit weniger als zehn Arbeitnehmern ist eine Mindestgebühr vorgesehen. Alle Sozialformulare werden dem Mitglied gegen eine Pauschalgebühr zur Verfügung gestellt. Die Gebührenabrechnungen werden monatlich oder vierteljährlich erstellt. Bei der Erstellung und Schließung der Akte wird eine einmalige Gebühr zur Deckung aller zu erbringenden Leistungen und Verwaltungsformalitäten erhoben, und es kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Die Pauschalgebühren sind an den Preis- und Lohnindex gebunden und variieren um 5 % bei einer Schwankung des Index um mindestens 5 Punkte. Für unsere Sonderleistungen, die über den normalen Verwaltungsrahmen hinausgehen, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
  1. Reisekosten eines Mitarbeiters
    Die Dauer und die eventuellen Reisekosten des Personals des Arbeitgeberverbandes „CENTRE DES INDEPENDANTS“, die für die Erfüllung von Aufgaben im Auftrag des Mitglieds erforderlich sind, gehen zu Lasten des Mitglieds, ebenso wie die Mehrwertsteuer auf Honorarabrechnungen und Rechnungen sowie alle für dessen Rechnung getätigten Auslagen.
  1. Verzugszinsen
    Die Gebührenabrechnungen, Rechnungen und Auslagenabrechnungen werden in Brüssel ausgestellt und sind dort in bar zu bezahlen. Bei Nichtzahlung zu den festgelegten Fälligkeitsterminen behält sich das Arbeitgebersekretariat „CENTRE DES INDEPENDANTS” das Recht vor, die Leistungen auszusetzen und die sofortige Begleichung der ihm noch zustehenden Beträge auf allen rechtlichen Wegen zu verfolgen. Für alle fälligen und nicht bezahlten Beträge fallen ab dem Fälligkeitsdatum von Rechts wegen und ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat an. Wenn die Forderung länger als dreißig Tage aussteht, wird die Schuld von Rechts wegen und ohne Mahnung um 10 % ihres Betrags und die Kosten eines eventuellen Verfahrens erhöht.  Für alle Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten sind ausnahmslos die Brüsseler Gerichte zuständig, ungeachtet anderslautender Vereinbarungen. Fällt der Rechtsstreit in die Zuständigkeit eines Friedensrichters, ist er ausschließlich vor dem Friedensgericht des ersten Kantons von Brüssel zu verhandeln.
  1. Unlauterer Wettbewerb
    Die Mitarbeiter des Arbeitgebersekretariats „CENTRE DES INDEPENDANTS” stehen ausschließlich in dessen Dienst. Folglich verpflichtet sich das Mitglied:
    Die persönliche Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter des Arbeitgebersekretariats „CENTRE DES INDEPENDANTS” in jeglicher Form abzulehnen.
    Die Dienste eines Mitarbeiters des Arbeitgebersekretariats „CENTRE DES INDEPENDANTS”, der aus diesem ausgeschieden ist, nicht in Anspruch zu nehmen,
    und zwar für einen Zeitraum von drei Jahren ab seinem Ausscheiden.
    Im Falle von Schadensersatzansprüchen entsprechen diese einer Gebühr für einen Zeitraum gleicher Dauer (3 Jahre) mit einem Mindestbetrag von 2000,00 € (Index zum 01.01.08).
  1. Anwendung der Bedingungen
    Die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arbeiten, auch wenn kein Mitgliedsausweis vorliegt.