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Goldschmuck: Warum unterliegt er in Belgien nicht der 10-prozentigen Steuer?

Seit der Einführung der neuen belgischen Steuer auf Gold im Jahr 2026 fragen sich viele Verkäufer: Gilt die Steuer von 10 % auch für Goldschmuck? Die Antwort ist einfach: NEIN. Und das ist eine hervorragende Nachricht für alle, die ihren Schmuck verkaufen möchten!

In diesem Artikel erklären wir Ihnen klar und deutlich, warum Schmuck nicht dieser Steuer unterliegt, was das Gesetz tatsächlich abdeckt und wie Sie Ihr Gold ganz unbesorgt verkaufen können.

Was besagt das neue belgische Gesetz?

Seit 2026 hat Belgien eine Steuer von 10 % auf den beim Verkauf bestimmter Arten von Gold erzielten Wertzuwachs eingeführt.
Aber Achtung: Diese Steuer betrifft nur Anlagegold, d. h.:

  • Goldbarren,
  • Goldmünzen, die als Kapitalanlage anerkannt sind, und nur wenn der Wertzuwachs 10.000 € übersteigt

Zur Berechnung dieses Mehrwerts stützt sich das Gesetz auf den offiziellen Goldkurs vom 31. Dezember 2025 (118.020 €/kg), der als Referenzpreis dient.

Fazit: Nur Goldbarren und Goldmünzen können besteuert werden.

Warum ist Schmuck komplett ausgeschlossen?

Goldschmuck gilt nicht als Anlagegold.
Aus folgenden Gründen kann er nicht besteuert werden:

Der ursprüngliche Kaufpreis ist nicht bekannt.

Die meisten Schmuckstücke wurden vor langer Zeit geschenkt, vererbt oder gekauft.
Es gibt also keine offiziellen Kaufbelege, anhand derer sich ein Wertzuwachs berechnen ließe.

Schmuckstücke sind nicht standardisiert

Im Gegensatz zu Barren oder Münzen gilt für Schmuckstücke Folgendes:

  • variieren in ihrer Reinheit (8K, 14K, 18K…),
  • Steine oder nicht aus Gold bestehende Teile enthalten,
  • umgebaut oder repariert werden.

Es ist unmöglich, einen „reinen“ Mehrwert daraus abzuleiten . Sie werden als persönliche Gegenstände und nicht als Investitionen eingestuft. Das belgische Gesetz schließt sie daher automatisch von der Besteuerung aus.

Zur Erinnerung: Der Verkauf von Goldschmuck ist weiterhin zu 100 % steuerfrei.

Egal:

  • ihr Zustand,
  • ihr Alter,
  • ihre Herkunft,
  • oder den Verkaufspreis…

Goldschmuck unterliegt in Belgien KEINER Steuer.

Barren und Münzen: die einzigen, die von der Steuer betroffen sind

Um steuerpflichtig zu sein, muss eine Transaktion alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Verkauf von Goldmünzen oder Goldbarren als Anlageform
  • Einen Mehrwert von mehr als 10.000 € im Vergleich zum Kurs vom 31.12.2025 erzielen

In allen anderen Fällen → 0 % Steuer.

Möchten Sie Ihren Schmuck verkaufen?

Gute Nachrichten: Sie erhalten 100 % des Betrags ohne jegliche Steuerabzüge.
Belgien ist nach wie vor eines der günstigsten Länder für den Verkauf von Goldschmuck.

Unsere Experten empfangen Sie in unseren Filialen in:

Kostenlose, transparente und unverbindliche Schätzung.

Das Wichtigste auf einen Blick

Gold schützt Ihr Vermögen in unsicheren Zeiten.

Er behält seinen Wert trotz Inflation.

Diversifizierung erhöht Ihre Sicherheit.

Physisches Gold bietet Ihnen völlige Freiheit.

Individuelle Beratung in der Filiale

Über den Online-Kauf hinaus empfangen Sie unsere Experten in einer unserer Filialen in Belgien, um Sie bei Ihrem Anlagevorhaben zu begleiten: bei der Wahl der Anlageform, des Budgets und der auf Ihre Ziele abgestimmten Diversifizierungsstrategie.

Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie unsere praktische Erfahrung, um mit voller Zuversicht zu investieren – bei derselben Transparenz wie online.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Edelmetalle online oder nur in einer Filiale kaufen?

Die Agence de l’Or bietet Ihnen absolute Freiheit. Sie können Ihre Vermögensanlage direkt über unsere E-Commerce-Website tätigen oder eine unserer Filialen in Belgien besuchen, um sich persönlich beraten zu lassen.

Auf jeden Fall. Jeder Barren und jede Anlagemünze, die wir zum Verkauf anbieten, wird streng geprüft und stets mit einem offiziellen Echtheitszertifikat geliefert, das die Reinheit und Herkunft garantiert.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um Gold zu kaufen oder zu verkaufen?

Bei allen Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Edelmetallen schreibt der Gesetzgeber ein Identitätsprüfungsverfahren namens KYC (Know Your Customer) vor. Ob zur Bestätigung einer Online-Zahlung oder zum Verkauf einer Ware im Geschäft – zur Absicherung der Transaktion werden Sie gebeten, einen gültigen Ausweis vorzulegen.

Ja, wenn Sie den Versand vermeiden möchten, haben Sie die Möglichkeit, beim Kauf die Abholung in einer Filiale auszuwählen. Ihre Bestellung wird vorbereitet und sicher in der Filiale Ihrer Wahl bereitgestellt.